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Meldezettel – mehrsprachig
Zutreffendes bitte ankreuzen!Erläuterungen auf der Rückseite!

Meldezettel

FAMILIENNAME (in Blockschrift), AKAD. GRAD (abgekürzt)
VORNAME lt. Geburtsurkunde (bei Fremden laut Reisepass)
Familienname vor der ersten Eheschließung
GEBURTSDATUM
GESCHLECHT
RELIGIONSBEKENNTNIS
GEBURTSORT lt. Reisedokument (bei österr. Staatsbürgern auch lt. Geburtsurkunde); Bundesland (Inland) und Staat (Ausland)
FAMILIENSTAND
STAATSANGEHÖRIGKEIT
Name des Staates:
Angabe der ZMR-Zahl (soweit bekannt)
REISEDOKUMENT bei Fremden
Art, z.B. Reisepass, Personalausweis
Nummer
Ausstellungsdatum
ausstellende Behörde, Staat
ANMELDUNG der Unterkunft in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Ist diese Unterkunft Hauptwohnsitz?
wenn nein, Hauptwohnsitz bleibt in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Zuzug aus dem Ausland?
Name des Staates:
ABMELDUNG der Unterkunft in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Sie verziehen ins Ausland?
Name des Staates:
Im Falle einer Anmeldung: Unterkunftgeber (Name in Blockschrift, Datum und Unterschrift)
Unterschrift/Stempel aus Original
Datum und Unterschrift des Meldepflichtigen (Bestätigung der Richtigkeit der Meldedaten)

Information für den Meldepflichtigen

Diese Seite ist eine Übersetzungshilfe der Hinweise des Originaldokuments. Im Zweifel ist der deutsche Originaltext maßgeblich.
  1. Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
  2. Bei der Anmeldung benötigen Sie öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde). Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft benötigen ein Reisedokument (z.B. Reisepass). Wird der bisherige Hauptwohnsitz zu einem weiteren Wohnsitz, ist vor oder gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich.
  3. Für den Inhalt des Meldezettels ist unabhängig davon, wer ihn ausfüllt, immer der Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie den Meldezettel daher auf Vollständigkeit und Richtigkeit, auch wenn er von der Behörde ausgefertigt wird.
  4. Ihr Hauptwohnsitz ist jene Unterkunft, an der Sie sich mit der Absicht niedergelassen haben, sie zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Treffen die Voraussetzungen auf mehrere Wohnsitze zu, ist jener mit dem überwiegenden Naheverhältnis als Hauptwohnsitz zu bezeichnen. Maßgeblich sind insbesondere Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte, Wege dorthin, Wohnsitz von Familienangehörigen sowie Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist unter anderem für die Wählerevidenz und weitere Rechtsbereiche von Bedeutung.
  5. Eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes kann weitere Mitteilungspflichten auslösen, z.B. bei der Kfz-Zulassung.
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